Grabgestaltung Leipzig – so machen wir’s – Die Grabeinebnung

In der Regel stellt sich dem Grabnutzer eines Wahlgrabes nach ca. 20 Jahren die Frage „Wie weiter mit der Grabstelle?“
Grabeinebnung ja oder nein?

Doch bevor es soweit ist, müssen Entscheidungen getroffen werden.

Hierzu gibt es sicher keine einfache Antwort, denn die Sichtweise zu einer Grabeinebnung ist nie gleich.

Auf der einen Seite spielen sicher die Gesamtkosten für die jeweilige Grabstelle eine Rolle:
Die Friedhofsgebühren (Verlängerung des Nutzungrechtes, Friedhofsunterhaltungkosten …), Kosten für den Grabstein und die Kosten der Grabpflege incl. der saisonalen Bepflanzungen.
Weiterhin benötigt ein ordentliches und würdevolles Grab nicht nur Geld, sondern auch Zeit und Kraft. Für Menschen denen es an Kraft und Zeit fehlt, können wir durch unsere tägliche Arbeit bei der Grabgestaltung und Grabpflege helfen. Diese Grabstellen werden individuell und würdevoll erhalten und gepflegt.
Auch für diejenigen, die nicht das Grab besuchen können, haben wir die Möglichkeit Bilder vom Grab zuzusenden. Wir wissen wie wichtig ein solches Foto für Menschen sein kann.

Deswegen kommen wir gleich zur anderen Seite der Entscheidungsfindung –  Tradition und Erinnerung.

Der Grund für die Entscheidung einen Verstorbenen in ein Wahlgrab beisetzen zu lassen ist unterschiedlich.
So kann es aus Tradition, dem Wunsch in Familie gemeinsam bestattet zu werden oder auch dem Glauben geschuldet sein. Hierbei sind unterschiedliche Bestattungsformen wie Urne und Sarg im Erdwahlgrab möglich. Übrigens ist es für viele Menschen wichtig diese Optionen zu haben.
Weiterhin kann es das Bedürfnis sein einen Ort zu haben wo die Trauerbewältigung über den Verlust eines lieben Menschen individuell erfolgen kann. Vielleicht ist es auch der Wunsch später selbst dort beigesetzt zu werden.
Gefühle, Tradition und Geld spielen unserer Meinung nach die wichtigsten Rollen bei dieser Entscheidung.

Gemeinsam entscheiden

Kommunikation

Besprechung im Familienkreis

Aus unserer Sicht ist es in vielen Fällen sinnvoll innerhalb der Familie dieses unbequeme Thema in Ruhe zu besprechen.
Dabei möchten die Eltern naturgemäß den Kindern nicht zur Last fallen. Somit ist das Bestatten auf der „Grünen Wiese“ oder in einheitlichen „Gemeinschaftsgräbern“ schnell definiert. Nicht zur Last fallen: Vorher nicht – und auch nicht danach!
Dabei ist das Thema gerade für die Jüngeren wichtig, denn sie führen in der Regel Traditionen in die Zukunft und formen diese.
Gerade deswegen bietet die Dauergrabpflegegesellschaft Sächsischer Friedhofsgärtner GmbH  die Möglichkeit über einen längeren Zeitraum die Grabstelle nach den Wünschen der Kunden zu versorgen. Wir beraten Sie dazu gern.

Falls es keine Angehörigen mehr gibt und man sich entschieden hat die Grabstelle aufzulösen, könnte die gärtnerische Grabeinebnung wie folgt geschehen:

Die gärtnerische Grabeinebnung eines Erdwahlgrabes

Die Friedhofsordnung des jeweiligen kirchlichen oder kommunalen Friedhofes legt fest, welche Ruhefristen der Nutzungsberechtigte einer Grabstelle einhalten muss. Wird die Grabwahlstelle nicht verlängert, muss diese in den ursprünglichen Zustand versetzt werden. Aus diesem Grund soll das Fundament, der Grabstein und die Bepflanzung entfernt werden. Wichtig ist hier der Grabschein. Diesen benötigen Sie ggf. auch für die Entsorgung des Grabsteins.

Die Mitarbeiter der Blumenhalle am Südfriedhof beantwortet ebenfalls gern Ihre Fragen. Falls Sie mehr über uns die Blumenhalle am Südfriedhof  erfahren möchten, können sie auf dieser Seite viel entdecken. Aber auch auf anderen Friedhöfen in Leipzig (Leistungsorte) bieten wir Grabpflege, Dauergrabpflege, Grabgestaltung und Trauerfloristik gern an.

Share this Post